Die wichtigsten Gremien, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der akademischen Selbstverwaltung
Der Große Fakultätsrat berät in allen Angelegenheiten der Fakultät von grundsätzlicher Bedeutung. Der Zustimmung des Großen Fakultätsrats bedürfen insbesondere die Struktur- und Entwicklungspläne der Fakultät, die Bildung, Veränderung und Aufhebung von Einrichtungen der Fakultät, die Studien- und Prüfungsordnungen der Fakultät sowie Berufungsvorschläge zur Besetzung von Professuren, die der Fakultät zugeordnet sind.
Vorsitzende/Vorsitzender: Der Dekan der Fakultät 10
Mitglieder:
- Alle Professorinnen und Professoren, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren sowie Dozentinnen und Dozenten der Fakultät
- Drei Vertreterinnen und Vertreter der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Drei Vertreterinnen und Vertreter der Doktorandinnen und Doktoranden
- Sieben Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden
- Eine Vertreterin oder ein Vertreter aus Technik und Verwaltung
Der Habilitationsausschuss trifft die im Rahmen eines Habilitationsverfahrens erforderlich werdenden Entscheidungen soweit die Habilitationsordnung der Universität Stuttgart nichts anderes vorsieht.
Der Habilitationsausschuss besteht aus den hauptberuflich in der Fakultät tätigen Professorinnen und Professoren sowie den Hochschul- und Privatdozentinnen bzw. -dozenten des Großen Fakultätsrats. Den Vorsitz im Habilitationsausschuss führt die Dekanin bzw. der Dekan oder eine von der Dekanin bzw. dem Dekan benannte Vertretung.
Der Promotionsausschuss trifft die im Rahmen eines Promotionsverfahrens erforderlich werdenden Entscheidungen soweit die Promotionsordnung der Universität Stuttgart nichts anderes vorsieht.
Die dem Großen Fakultätsrat angehörenden Professorinnen und Professoren, Tenure-Track-Professorinnen und Tenure-Track-Professoren, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren sowie die Privat-, Universitäts- und Hochschuldozentinnen und -dozenten der jeweiligen Fakultät bilden den Promotionsauschuss oder bestellen aus ihrem Kreis die Mitglieder des Promotionsausschusses. Die oder der Vorsitzende ist die Dekanin oder der Dekan oder eine oder ein von ihr bzw. ihm bestellte Vertreterin oder bestellter Vertreter.
Der Fakultätsrat bestellt für die mit Lehre und Studium zusammenhängenden Aufgaben Studienkommissionen, denen höchstens zehn Mitglieder, davon vier Studierende angehören. Das Dekanat bestimmt über die Zuständigkeit der Studienkommission für einzelne Studiengänge.
Den Vorsitz einer Studienkommission führt die Studiendekanin oder der Studiendekan.
Zu den Aufgaben der Studienkommissionen gehört es insbesondere, Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Gegenständen und Formen des Studiums sowie zur Verwendung der für Studium und Lehre vorgesehenen Mittel zu erarbeiten und an der Evaluation der Lehre gemäß § 5 LHG unter Einbeziehung studentischer Veranstaltungskritik mitzuwirken.
Studienkommissionen der Fakultät 10:
Begleitstudium gymnasiales Lehramt, Pädagogik:
Vorsitz: Univ.-Prof. Dr. phil. Christine Sälzer
Berufspädagogik, Technikpädagogik:
Vorsitz: Univ.-Prof. Dr. phil. Bernd Zinn
Naturwissenschaft und Technik:
Vorsitz: Univ.-Prof. Dr. phil. Bernd Zinn
Sozialwissenschaften:
Vorsitz: Univ.-Prof. Patrick Bernhagen Ph.D.
Sport- und Bewegungswissenschaft:
Vorsitz: Univ.-Prof. Dr. phil. Carmen Borggrefe
Wirtschaftsinformatik:
Vorsitz: Univ.-Prof. Dr. rer. pol. Georg Herzwurm
Wirtschaftswissenschaften:
Vorsitz: Univ.-Prof. Dr. rer. pol. Philipp Schuster
Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse entscheiden über Fristverlängerung, Prüfungsrücktritt und Nachteilsausgleich. Die Ausschüsse sind für die Organisation und Durchführung von Prüfungen zuständig und interpretieren die Prüfungsordnungen. Sie sind damit die richtige Anlaufstelle für rechtsverbindliche Auskünfte zur Anerkennung von Prüfungen oder Studienleistungen.
Berufs- und Technikpädagogik:
Keplerstraße 17 (K II) - 70174 Stuttgart
Stockwerk 2a, Zi. 2.029
Tel. 0711 685-82323
E-Mail schreiben
Betriebswirtschaftslehre (techn.):
Keplerstraße 17 (K II) - 70174 Stuttgart
Stockwerk 2a, Zi. 2.031
Tel. 0711 685-83166
E-Mail schreiben
bwl.stuvus.de
Lehramt:
E-Mail schreiben
lehramt.stuvus.de
Naturwissenschaft und Technik:
im Aufbau
Sozialwissenschaften:
Keplerstraße 17 (K II) - 70174 Stuttgart
Stockwerk 2a, Zi. 2.0026
Tel. 0711 685-83749
E-Mail schreiben
fg-sowi.de
Sport:
Allmandring 28c - 70569 Stuttgart
Segelhaus, Raum 12
Tel. 0711 685-63182
E-Mail schreiben
inspo.uni-stuttgart.de/fachschaft
Wirtschaftsinformatik:
Keplerstraße 17 (K II) - 70174 Stuttgart
Stockwerk 2a, Zi. 2.028
Tel. 0711 685-84934
E-Mail schreiben
winfohost.de/fachgruppe
Die/der Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei der Durchsetzung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit von Frauen und Männern und bei der Beseitigung bestehender Nachteile für wissenschaftlich tätige Frauen sowie Studentinnen mit.
Die Fakultätsgleichstellungsbeauftragten werden jeweils für zwei Jahre von den Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern einer Fakultät gewählt, um Chancengleichheit und Gleichstellung in der Fakultät zu verwirklichen. Sie kooperieren mit der universitären Gleichstellungsbeauftragten. Zusammen mit dem jeweiligen Dekan oder der jeweiligen Dekanin erarbeiten sie das jährliche Gender-Reporting. Sie unterstützen die Fakultät bei ihren Aktivitäten zur Erhöhung der Frauenanteile von den Studierenden bis zu den Professuren.
Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät 10:
Dr. phil. Matthias Wyrwal
Christina Michalak M.A. (Stellvertreterin)
Die/Der Diversity-Beauftragte der Fakultät ist Anlaufstelle innerhalb der Fakultät für alle Belange rund um Diversity. Als aus Organisationssicht relevante Diversity-Dimensionen definiert die Universität Stuttgart in ihrem Diversity-Konzept: Gender, Lebensentwurf, Alter, Gesundheit, Soziale Herkunft, Nationalität und Kultur plus Fachliche Ausrichtung als Vielfaltsdimension gemäß des Stuttgarter Wegs der vernetzten Disziplinen.
Weiter ist die/der Diversity-Beauftragte Schnittstelle zwischen der Fakultät und dem Prorektorat für wissenschaftlichen Nachwuchs und Diversity (WiND).
Diversity Beauftragte der Fakultät 10:
Christina Michalak M.A.
Julia Horn M. Sc. (Stellvertreterin)
Die Diversity-Kommission der Fakultät wurde 2021 eingerichtet und trägt dazu bei, Diversity-Themen in der Fakultät zu identifizieren und je nach fakultätsspezifischen Bedürfnissen mit entsprechenden Maßnahmen zu adressieren.
Zudem unterstützt sie die jeweiligen Diversity- und/oder Fakultätsgleichstellungsbeauftragten bei der Umsetzung ihres Auftrags.
Chancengleichheit und Diversity an der Universität Stuttgart
Wer sich selbständig machen möchte, kann an der Universität Stuttgart bereits seit Oktober 2002 auf den fachlichen Rat von Gründungsbeauftragten zurückgreifen.
Studierende, Absolventen und akademische Mitarbeiter*innen finden damit eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner in ihrer Nähe, die oder der eine mögliche Geschäftsidee auf fachliche Qualität hin beurteilen sowie Orientierungshilfe beim umfangreichen Informations-, Beratungs- und Förderangebot für Existenzgründerinnen und Existenzgründer bieten kann.
Gründungsbeauftragter der Fakultät 10:
Prof. Dr. Wolfgang Burr